#42 - Auf den Punkt - Tierhalterhaftpflichtversicherung
Viele Tierhalter sind überzeugt: „Mein Hund tut nichts.“ Doch genau darauf kommt es rechtlich nicht an.
In dieser Folge von "Auf den Punkt" sprechen wir über die Tierhalterhaftpflichtversicherung und erklären, warum Hunde- und Pferdehalter nach deutschem Recht selbst dann haften können, wenn sie keinerlei Fehler gemacht haben.
Grund dafür ist die sogenannte Gefährdungshaftung nach § 833 BGB. Sie basiert auf der besonderen Tiergefahr, also dem Umstand, dass Tiere trotz bester Erziehung unberechenbar bleiben. Wir klären, welche finanziellen Folgen selbst alltägliche Situationen haben können. Ein erschrockener Hund, ein unkontrollierter Moment beim Verladen eines Pferdes oder ein Schaden im Büro durch den...